Das Pfarrheim dient in erster Linie dem Leben der kirchlichen Gemeinde und ihrer Gruppen.
Alle anderen (örtlichen) Vereine, sonstige Gruppen oder Privatpersonen können die Räume gegen Entrichtung einer Gebühr sowie Kaution mieten.
Verantwortlich für die Vermietung und Terminvergabe ist ausschließlich das Pfarrbüro. Alle Absprachen mit Dritten sind unzulässig.
Die Preise sind der jeweils gültigen Benutzungsordnung zu entnehmen.
Benutzungsordnung
für das Pfarrheim der katholischen Gemeinde Christkönig in Hauenstein
1. Allgemeines zur Vermietung:
Das Pfarrheim dient in erster Linie dem Leben der kirchlichen Gemeinden und ihrer Gruppen.
Alle anderen (örtlichen) Vereine, sonstige Gruppen oder Privatpersonen können die Räume gegen Entrichtung einer Gebühr sowie Kaution mieten.
Verantwortlich für die Vermietung und Terminvergabe ist ausschließlich das Pfarrbüro. Alle Absprachen mit Dritten sind unzulässig.
Die Preise sind der jeweils gültigen Gebührenordnung zu entnehmen.
Der Mietvertrag muss mindestens zwei Wochen vor dem Vermietungstermin abgeschlossen sein. Die Verwaltung der Schlüssel obliegt dem Pfarrbüro. Die Schlüsselübergabe erfolgt, nach Hinterlegung der Kaution durch das Pfarrbüro.
Nach der Vermietung erfolgt eine Abnahme. Der Schlüssel ist zurückzugeben. Die Abrechnung der Getränke, Miete usw. erfolgt separat durch das Pfarrbüro.
Das Pfarrbüro entscheidet, ab welchem Tag und zu welcher Uhrzeit der Mieter das Pfarrheim nutzen kann. Es muss spätestens bis 12 Uhr des Folgetages in ordnungsgemäßem Zustand verlassen sein. Mit dem Abschluss des Mietvertrags erkennt der Mieter die Benutzungsordnung des Pfarrheims an.
Der Hausmeister ist berechtigt jederzeit – auch während einer Veranstaltung – die Einhaltung dieser Benutzungsordnung zu kontrollieren, gegebenenfalls durch entsprechende Anordnungen für die Einhaltung zu sorgen.
2. Die Räumlichkeiten:
I. Ein Saal
II. Zwei Säle
III. Drei Säle
IV. Küche (Nur mit eingewiesener Person, siehe Gebührenordnung!)
3. Rücksichtnahme:
Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass die Gottesdienste in der benachbarten Kirche in keiner Weise gestört werden.
Lärm und laute Musik sind – insbesondere nach 22.00 Uhr – zu vermeiden. Der Mieter ist für die Einhaltung geltender Vorschriften verantwortlich.
4. Benutzung:
Der Mieter hat sämtliche Räume des Pfarrheims sowie die gesamte Einrichtung schonend und pfleglich zu behandeln.
Das Befestigen von Tischdecken, Bildern oder Plakaten an Tischen, Wänden, Fenstern und Türen mit Reißnägeln, Stiften oder ähnlichem ist verboten.
Rauchen ist im gesamten Gebäude nicht gestattet!!!
Bereits vorhandene Schäden müssen bei der Übergabe festgehalten werden.
Nicht angemietete Räume dürfen – auch wenn sie unverschlossen sind – nicht benutzt werden.
Geschirr, Gläser, Besteck, Tische, Stühle etc. werden bei der Übergabe gemäß Absprache durch den Hausmeister zur Verfügung gestellt. Geschirrtücher sind vom Mieter mitzubringen.
Nach der Veranstaltung müssen alle Heizkörper (während der Heizperiode) wieder auf Stufe 1 gestellt werden.
Grundsätzlich müssen alle Benutzer den anfallenden Müll spätestens am Tag nach der Veranstaltung selbst entsorgen.
5. Reinigung:
Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass alle Räume besenrein verlassen werden. Der Holzboden in den Sälen ist nur trocken auszufegen.
Die Reinigung ist in der Miete enthalten. Bei starker Verschmutzung muss der Mieter die zusätzlichen Reinigungskosten zahlen.
6. Sonstige Regelungen:
Sämtliche Schäden am Gebäude und Einrichtungen sind unverzüglich und unaufgefordert dem Hausmeister mitzuteilen.
Für Schäden am Mobiliar, Türen, Wänden Geräten, etc. haftet der Benutzer.
Kosten für den Ersatz verlorener Schlüssel trägt der Mieter, ebenso wenn die Schließanlage oder Teile davon ausgetauscht werden müssen.
Bei plötzlichem Wintereinbruch (Schneefall, Eisregen) kann nicht verlangt werden, dass kurzfristig geräumt und gestreut wird. Eine Haftung gegenüber dem Vermieter wird diesbezüglich ausgeschlossen.
Für liegengebliebene und vergessene Gegenstände übernimmt die Gemeinde keine Haftung.
Die Aufsichtspflicht Minderjähriger obliegt ausschließlich der Eltern oder gesetzlichen Vertretern.
Diese Benutzungsordnung tritt ab _____________________ in Kraft.
Hauenstein, ______________________
_________________________________
(Verwaltungsrat und Pfarreirat)
Anlage: Gebührenordnung / Getränkesortimt
Gebührenordnung Pfarrheim Hauenstein:
Kaution | 100,- € |
|
Miete incl. Reinigung
Ein Saal Zwei Säle Drei Säle |
90,- € 120,- € 150,- €
|
|
Rückgabe besenrein |
| Zusätzliche Reinigungskosten wegen starker Verschmutzung nach Bedarf! |
Heizung (in der Heizperiode)
Ein Saal Zwei Säle Drei Säle
|
30,- € 40,- € 50,- €
|
|
Betriebskostenpauschale | 25,- € |
|
Küche | 25,- € | Die Küche wird nur mit unterwiesenem Personal vermietet. Die Vergütung muss der Benutzer (Mieter) des Pfarrheimes mit der betreffenden Person regeln. |
Tischdecken incl. Reinigung |
5,- € |
|
Getränkesortiment Pfarrheim Hauenstein
Bei den Veranstaltungen dürfen nur hauseigene Getränke zum Ausschank kommen.
(Ausnahme Spirituosen, Cocktails und Getränke außerhalb unseres Sortiments.)
| Liter | Preis |
Sekt | 0.75 | 6,00 |
Riesling Trocken halbtrocken |
1,0 1,0 |
4,50 4,50 |
Portugieser Weißherbst | 1,0 | 4,50 |
Portugieser Rotwein | 1,0 | 5,00 |
Rotwein trocken | 0,75 | 6,00 |
Bier Paulaner Weißbier Park Pils Park Radler |
0,5 0,5 0,5
|
2,00 2,00 2,00 |
Alkoholfreie Getränke
|
|
|
Apfelsaft | 1,0 | 2,00 |
Orangensaft | 1,0 | 2,20 |
Cola | 0,33 | 1,50 |
Fanta | 0,33 | 1,50 |
Mezzo Mix | 0,33 | 1,50 |
Zitronenlimonade | 0,75 | 1,50 |
Mineralwasser Classic medium |
0,75 0,75 |
1,50 1,50 |
|
|
|
Kaffee (fair gehandelt) | Tasse | 1,00 |